Bei der Nachlassverwaltung kommen verschiedene rechtliche Instrumente zum Einsatz, um die Vermögensverteilung sicherzustellen. Unter diesen nimmt die, Nutzniessung einen besonderen Platz ein.

Warum und wie organisiert man einen Nutzniessung ?

Dieser Artikel hilft Ihnen zu verstehen, welche Sinnhaftigkeit die Nutznießung im Rahmen einer Erbschaft in der Schweiz hat, wie sie funktioniert und welche konkreten Vorteile sie bietet.

Was ist Nutzniessung ?

Nutzniessung ist ein dingliches Recht, das es einer Person ermöglicht, Eigentum zu geniessen, das ihr nicht gehört. In der Schweiz wird dieses Konzept häufig verwendet, um Erbschaften zu erleichtern und den Erben gleichzeitig bestimmte Garantien zu bieten.

Der Inhaber des Nutzniessungsrechts, genannt der Nutzniesser, hat das Recht auf Gebrauch und Benutzung der Sache. Dies bedeutet, dass er die Immobilie nutzen und Einkünfte daraus erzielen kann, zum Beispiel Mieteinnahmen. Er kann die Sache jedoch nicht verkaufen oder verpfänden, da er nicht Eigentum daran besitzt, dieses liegt beim blossen Eigentümer.

Die Nutzniessung eines Bankkontos oder von Aktien beispielsweise berechtigt zum Bezug der Zinsen auf den Kontostand oder, im Falle von Aktien, zum Bezug der Dividenden. Es ist jedoch nicht gestattet, über das Bankguthaben zu verfügen oder die Aktien zu verkaufen. Bei Immobilien ermöglicht die Nutzniessung die Nutzung der Immobilie oder deren Vermietung gegen Erhalt der Mieteinnahmen. Es ist jedoch nicht möglich, die Immobilie zu verkaufen oder zu verpfänden. Der Nutzniesser zahlt die Kosten und Zinsen im Falle einer Hypothek. Der Nutzniesser ist auch für die laufende Instandhaltung der Immobilie verantwortlich.

 

Wie ist das Nutznießungsvermögen im Rahmen einer Erbschaft aufzuteilen?

  • Durch die Zuteilung eines sogenannten „klassischen" Erbes bei Einhaltung der Pflichtteile

Sofern die Sache, die der Erblasser zur Nutzniessung überlassen möchte, den Verfügungsbestand anderer Erben nicht beeinträchtigt, ist die Erteilung eines Nutzniessungsvermächtnisses möglich. Art. 484 ZGB sieht die Möglichkeit vor, Vermächtnisse zu machen, also Schenkungen, die keinen Erbenstatus verleihen. Eine Vermächtnisübertragung kann als Volleigentum erfolgen, das heisst, indem beispielsweise ein bestimmter Gegenstand einer bestimmten Person zugeschrieben wird, oder als Nutzniessung, das heisst, indem dieser Person lediglich die Nutzung der Sache zugeschrieben wird.

Konkret bedeutet dies, dass es möglich ist, das Nutzniessungsrecht an einem Vermögenswert, beispielsweise einem Bankkonto, an eine bestimmte Person zu übertragen. Der Nutzniesser erhält Zinsen aus dem Konto, hat aber keinen Anspruch auf Zugriff auf das Kapital. Nach dem Tod des Nutzniessers fällt das Vermögen an die Erben zurück. Dabei ist zu beachten, dass ein Vermächtnis nicht die Stellung eines Erben verleiht.

Sofern dadurch die Pflichtteile anderer Erben nicht beeinträchtigt werden, kann der Erblasser frei entscheiden, ob er die Immobilie lieber im Volleigentum oder im Wege eines Nutzniessungsvermächtnisses einer Person zuteilen möchte. Ein Nutzniessungsvermächtnis beeinträchtigt die Pflichtteile, wenn der kapitalisierte Wert der Vermögenswerte in der Nutzniessung den verfügbaren Anteil übersteigt (Art. 530 ZGB). Die Ermittlung des Wertes der Nutzniessung gestaltet sich in der Praxis recht komplex, da die Dauer des Rechts geschätzt werden muss. Grundsätzlich gilt: Je jünger der Vermächtnisnehmer (also derjenige, der die Nutzniessung erhält), desto höher ist der Kapitalwert.

  • Durch die Sonderregelung zum Schutz des überlebenden Ehegatten

Gemäss Art. 473 des ZGB kann einer der Ehegatten durch Verfügung von Todes wegen dem überlebenden Ehegatten die Nutzniessung des gesamten Anteils ihrer gemeinsamen Kinder übertragen. Absatz 2 dieser Bestimmung präzisiert, dass neben dieser Nutzniessung der verfügbare Teil die Hälfte des Nachlasses beträgt.

Daraus folgt, dass der Erblasser durch diese Verfügung dem überlebenden Ehegatten nicht nur den gesamten verfügbaren Teil als Eigentum, sondern auch die Nutzniessung an der anderen Hälfte, die dem Anteil ihrer gemeinsamen Kinder entspricht, übertragen kann.

Diese Bestimmung stellt eine Sonderregelung gegenüber dem „klassischen” Nutzniessungsvermächtnis dar, da sie es ermöglicht, Vermögenswerte, deren kapitalisierter Wert den verfügbaren Teil übersteigt, in Nutzniessung zu übertragen und somit den Pflichtteil der gemeinsamen Nachkommen zu beeinträchtigen.

Das läuft also darauf hinaus, den gemeinsamen Nachkommen ein Opfer aufzuerlegen, da sie bis zum Tod des überlebenden Ehepartners oder dessen Wiederverheiratung warten müssen, bevor sie über das Erbe verfügen können.

Dank des Nutzniessung kann der Erblasser also garantieren, dass sein überlebender Ehegatte einen gewissen Lebensstandard aufrechterhalten und gleichzeitig sicherstellen, dass ihre gemeinsamen Kinder letztendlich ihren Anteil am Nachlass erhalten.

Für den überlebenden Ehegatten, kann es von entscheidender Bedeutung sein, ein Nutzniessungsrecht am Hauptwohnsitz zu haben. Dieses Recht ermöglicht es ihm nämich, weiterhin im Familienhaus zu wohnen, ohne dass dieses zum Zeitpunkt der Erbschaft aufgeteilt werden muss.

Ebenso fallen, wenn der Nachlass einkommensgenerierende Vermögenswerte (wie etwa Mieteinnahmen) umfasst, diese Einkünfte an den Nutzniesser zurück, wodurch eine stabile Einnahmequelle gewährleistet wird.

Rechte und Pflichten des Nutzniesser

L 'Nutzniessermuss für die Instandhaltung des Eigentums sorgen, regelmässige Reparaturen durchführen und das Eigentum nicht beschädigen. Mit Zustimmung der bloßen Eigentümer kann er auch Verbesserungen oder Änderungen vornehmen. Am Ende des Nutzniessung fällt die Immobilie automatisch an die blossen Eigentümer zurück, die dann zu Volleigentümern werden, ohne dass ein neues komplexes Rechts- oder Steuerverfahren durchlaufen werden muss.

Notwendigkeit eines Testaments

Es ist wichtig zu betonen, dass die Zuteilung von Eigentum im Nießbrauch notwendigerweise eine Verfügung von Todes wegen voraussetzt, d.h. ein Testament oder ein Erbvertrag. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit diesen Fragen auseinanderzusetzen, um Situationen zu vermeiden, die sich als besonders schmerzhaft erweisen können, wenn nichts geplant wurde.