Seit dem 1. Januar 2023 gibt es im Schweizer Erbrecht wesentliche Änderungen, die vor allem darauf abzielen, die Verfügungsfreiheit des Erblassers zu erhöhen.
Welche Auswirkungen hat ein Scheidungsverfahren auf das Erbe?
So wurde der gesetzliche Rücklageanteil, also der Mindestanteil, der einem Pflichtteilsberechtigten zusteht, reduziert, um es jedem zu ermöglichen, freier über sein Vermögen zu verfügen und dabei Personen seiner Wahl zu bevorzugen.
Bei einer Scheidung ist zu unterscheiden, ob das Verfahren abgeschlossen ist oder nicht. Sobald die Scheidung ausgesprochen ist, ist die Situation klar: Die Ehegatten verlieren mit Rechtskraft des Scheidungsurteils ihre Existenzberechtigung in Bezug auf ihren jeweiligen Nachlass. Bis zum Abschluss des Verfahrens sind die Ehegatten jedoch weiterhin rechtlich gegenseitige Erben.
Wie können Sie Ihren Ehepartner in der Schweiz vom Erbe ausschließen?
Bis zum 31. Dezember 2022 war es nicht möglich, den Ehepartner vollständig vom Nachlass auszuschließen, selbst wenn ein Scheidungsverfahren im Gange war und sich das Verfahren hinzog. Das Schweizer Recht begegnet diesem Problem mit der Einführung derKunst. 472 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Diese neue Bestimmung sieht vor, dass der überlebende Ehegatte seinen Rückhalt verliert, wenn zum Zeitpunkt des Todes ein Scheidungsverfahren anhängig ist und:
1. Das Verfahren wurde auf gemeinsamen Antrag eingeleitet oder nach den Vorschriften über die Scheidung auf gemeinsamen Antrag fortgeführt,
ou
2. Die Ehegatten leben seit mindestens zwei Jahren getrennt.
Obwohl in der Terminologie des Gesetzes der überlebende eingetragene Partner nicht erwähnt wird, gelten die gleichen Grundsätze sinngemäß, wenn der Tod während eines Verfahrens zur Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft eintritt.
Dies hat zur Folge, dass in nahezu allen Scheidungsverfahren der Ehegattenrückstand entfernt wird.
Testamentarische Verfügungen vs. Rechtsordnung
Wofür'Artikel 472 Abs. 1 CC Bei der Ausgestaltung des Nachlasses ist es unbedingt erforderlich, dass der Ehegatte testamentarisch verfügt, dass sein Vermögen ganz oder teilweise anderen Erben zufällt. Mit anderen Worten: Nur durch die Erstellung eines Testaments oder einer Erbvereinbarung kann die Aufhebung des Ehegattenrückbehalts geregelt werden.
Auch ohne Testament bleibt die gesetzliche Erbfolge bestehen.
Wenn Sie im Falle einer Scheidung nicht möchten, dass Ihr Ehepartner Erbe bleibt, ist es daher unerlässlich, gleich zu Beginn des Verfahrens ein Testament aufzusetzen.