Fazit :
- Während der HochzeitDer Ehepartner ist gesetzlicher Erbe und hat einen geschützten, reservierten Anteil am Nachlass.
- Das Scheidungsverfahren allein genügt nicht. — Solange die Erbfolge nicht endgültig ist, behält der Ehepartner seine Erbansprüche.
- seit 2023Die Rücklage des Ehepartners kann aufgehoben werden, wenn ein Verfahren läuft und die Ehepartner seit mindestens zwei Jahren getrennt leben.
- Berücksichtigen Sie auch die zweite Säule, die dritte Säule und die Lebensversicherung. — Sie folgen ihren eigenen Regeln und müssen separat aktualisiert werden.
Ist es in der Schweiz möglich, den Ehepartner im Falle einer Scheidung zu enterben?
Eine Scheidung markiert einen bedeutenden Bruch, doch ihre rechtlichen Folgen sind nicht in allen Bereichen sofort spürbar. Im Erbrecht stellt sich eine entscheidende Frage: Kann Ihr Ehepartner während des Scheidungsverfahrens weiterhin von Ihnen erben?
Nach Schweizer Recht hängt die Antwort vom Todeszeitpunkt und den von Ihnen getroffenen Maßnahmen ab. Seit der Reform des Erbrechts im Jahr 2023 gibt es neue Möglichkeiten, Ihre Wünsche besser zu berücksichtigen.
1. Erbansprüche des Ehegatten während der Ehe
Eine gesetzlich geschützte Position
Unter demArtikel 462 des Schweizerischen ZivilgesetzbuchesDer überlebende Ehegatte ist der gesetzliche Erbe.
- In Gegenwart der Nachkommen: empfängt er die Hälfte des Erbes
- In Ermangelung von Nachkommen: erbt er von das Ganze oder mit den Eltern geteilt
Der Ehepartner profitiert ebenfalls von Der Pflichtteil entsprechend der Hälfte seines gesetzlichen Anteils (Kunst. 471 ccm).
Diese Reserve schränkt Ihre Freiheit ein, über Ihr Vermögen zu verfügen.
Die Rolle des ehelichen Güterstands
Vor jeder Erbschaft muss der eheliche Güterstand geregelt werden.
Im Rahmen der Regelung zur Beteiligung an Unternehmenskäufen (Art. 196 ff CC):
- Jeder Ehepartner hat das Recht auf die Hälfte der Übernahmen des anderen
- Dieser Schritt geht der Thronfolge voraus.
Das Anwesen ist daher oft kleiner, als man vielleicht annehmen würde.
2. Nach der Scheidung: Verlust der Erbansprüche
Sobald die Scheidung rechtskräftig ist und in Kraft tritt:
- Die ehemaligen Ehepartner sind nicht mehr Erben.
- Die testamentarischen Verfügungen zu ihren Gunsten werden grundsätzlich wirksam. veraltet (Kunst. 120 Abs. 2 CC)
Grundsätzlich ist nach einer rechtskräftigen Scheidung kein weiteres Handeln erforderlich.
3. Die kritische Phase: während des Scheidungsverfahrens
Ein oft unterschätztes Risiko
Solange die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist:
- Der Ehepartner bleibt der gesetzliche Erbe.
- Er behält seine Erbrechte.
Im Todesfall kann er daher auch dann erben, wenn die Trennung bereits wirksam ist.
4. Neu ab 2023: mögliche Abschaffung der Ehepartnerreserve
Seit dem 1. Januar 2023 erlaubt das Schweizer Recht in bestimmten Fällen die Abschaffung des dem Ehegatten vorbehaltenen Erbteils. sogar schon vor der Scheidung.
In Übereinstimmung mit derKunst. 472 Abs. 2 CCSie können Ihren Ehepartner vom Erbe ausschließen, wenn:
- Es sind Scheidungs- oder Trennungsverfahren anhängig,
- entweder wurde das Verfahren im gegenseitigen Einvernehmen eingeleitet.
- entweder leben die Ehepartner seit mindestens deux ans
In diesen Fällen ist es möglich, den Ehepartner testamentarisch vollständig vom Erbe auszuschließen.
Strenge Bedingungen
- Die Bedingungen müssen erfüllt sein. zum Zeitpunkt des Todes
- Der Wortlaut des Testaments muss klar und rechtlich korrekt sein.
Andernfalls kann der Ehegatte seinen Anspruch auf einen ihm vorbehaltenen Teil des Nachlasses geltend machen.
5. Welche konkreten Schritte können unternommen werden?
Ändern Sie Ihr Testament sofort
Von Beginn des Scheidungsverfahrens an wird Folgendes empfohlen:
- die zugunsten des Ehegatten geltenden Bestimmungen widerrufen
- ein neues Testament verfassen
Je nach Ihrer Situation können Sie:
- Teilen Sie den Einweganteil anderen Personen zu.
- oder, falls die Bedingungen erfüllt sind, die Reserve des Ehepartners entfernen
6. Kann man seinen Ehepartner enterben?
Abgesehen von Fällen im Zusammenhang mit Scheidung ist Enterbung nur noch in schwerwiegenden Situationen möglich (Kunst. 477 ccm):
- schwere Straftat
- schwerwiegende Verletzung der familiären Pflichten
Scheidung oder Trennung reichen nicht aus.
7. Achten Sie auf Versicherungs- und Rentenpläne.
Ein wesentlicher Punkt, der oft übersehen wird:
Folgende Leistungen gehören nicht zum Nachlass:
- 2. Säule
- 3. Säule
- Versicherung-Fr
Sie folgen ihren eigenen Regeln.
Durchführungsmaßnahmen
Vom Beginn des Scheidungsverfahrens an:
- Ändern Sie die Begünstigten Ihres Pensionsfonds.
- Passen Sie Ihre Säule 3a an
- Überprüfen Sie Ihre Lebensversicherungspolicen.
Andernfalls könnte Ihr Ehepartner weiterhin Begünstigter bleiben.
8. Zu vermeidende Fehler
- In der Annahme, dass das Scheidungsverfahren ausreichend sei
- Die Vorbehalte des Ehepartners ignorieren
- Ihre Versicherung nicht anpassen
- Die steuerlichen Folgen außer Acht lassen
In der Schweiz variiert die Erbschaftssteuer je nach Kanton (Genf, Waadt usw.) erheblich.
9. Empfohlene Schritte
Gutes Timing
- Verfahrensbeginn → Testament unverzüglich ändern
- Im Rahmen des Verfahrens → Versicherung und Leistungen anpassen
- Nach der Scheidung → ein komplett neues Testament aufsetzen
Welche Form soll ich wählen?
Laut Art. 498 ff CC :
- eigenhändige Testament ist (schnell und einfach)
- öffentlicher Wille (sicher)
- mündliches Testament (Ausnahme)
Fazit: Eine bahnbrechende Reform
Vor 2023 war es unmöglich, den Ehepartner vor der Scheidung vollständig auszuschließen.
Heute ist das nicht immer der Fall.
In bestimmten Situationen können Sie jetzt:
✔ Reserve entfernen
✔ vollständig von Ihrer Erbschaft ausschließen
✔ Ihre Wünsche effektiv schützen
Diese Mechanismen bleiben jedoch technischer Natur und müssen präzise angewendet werden.
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- prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- die Entfernung der Reserve sicherstellen
- um künftige Streitigkeiten zu vermeiden
- Passen Sie Ihre Erbschafts- und Steuerstrategie an
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