Le Erbschein spielt im Schweizer Erbrecht eine zentrale Rolle. Dieses Dokument bescheinigt die Erbenqualität Legitimität einer von einer Erbschaft betroffenen Person. Doch wozu dient dieses Zertifikat eigentlich und wie kommt man daran?
Wie erhält man in der Schweiz einen Erbschein?
In diesem Artikel gehen wir auf die verschiedenen Merkmale des Erbscheins und die Schritte zu seiner Erlangung ein.
Erbnachweis
Le Erbschein ist vor allem ein Erbnachweis. Es informiert Banken, Notare und andere Institutionen über die Rechtmäßigkeit der Erben, über das Vermögen des Verstorbenen zu verfügen. Ohne dieses Dokument ist es für den Erben schwierig, seine Rechte am Nachlass des Verstorbenen nachzuweisen. Der Erbschein vermeidet somit mögliche Konflikte und vereinfacht die Abwicklung der Erbschaft.
Ohne das ErbscheinErben können auf Hindernisse stoßen in ihrer Immobilienverwaltung. Dieses amtliche Dokument wird von Institutionen häufig benötigt, um Zugriff auf die Bankkonten des Verstorbenen zu gewähren oder um im Nachlass enthaltene Immobilien zu verkaufen.
Bestimmung des Erbenkreises
Mangelnder Wille
Liegt kein Testament vor, bestimmt das Schweizer Zivilgesetzbuch, wer die Erben sind. Die gesetzlichen Erben sind Ihr Partner (Ehepartner oder eingetragener Partner) und Ihre nahen Angehörigen, namentlich Ihre Kinder oder deren Abkömmlinge. Wenn Sie keine Kinder haben, sind Ihre Eltern oder sogar Ihre Großeltern Ihre gesetzlichen Erben.
Es ist Sache der je nach Kanton unterschiedlich zuständigen Behörde, die notwendigen Abklärungen zur Ermittlung des gesetzlichen Erbenkreises vorzunehmen. Wenn der betreffenden Behörde nicht bekannt ist, ob der Erblasser Erben hinterlassen hat oder wenn sie nicht sicher ist, ob sie alle Erben kennt, geht sie im Wege der Veröffentlichung vor.
Hat der Erblasser keine Verfügungen für den Todesfall hinterlassen, unterliegt die Ausstellung des Erbscheins grundsätzlich keiner Frist.
Testamentarische Erbfolge
In eine Testament, iEs ist möglich, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und die Erben seiner Wahl zu benennen, vorbehaltlich der Einhaltung der Erbreserven (Mindestanteil des Erbes, den bestimmte Personen zwingend erhalten müssen).
Liegt ein Testament vor, kann der Erbschein erst nach Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe der Verfügungen von Todes wegen ausgestellt werden. Dabei wird präzisiert, dass jeder, der ein Testament besitzt, verpflichtet ist, dieses der zuständigen Behörde vorzulegen, sobald er vom Todesfall Kenntnis erlangt (Kunst. 556 Abs. 2 CC).
Es handelt sich also um ein zweistufiges Verfahren: Zunächst müssen die Betroffenen über das Vorhandensein sie betreffender testamentarischer Verfügungen informiert werden und erst nach Ablauf einer Frist von einem Monat kann, sofern kein Widerspruch vorliegt, der Erbschein ausgestellt werden.
Der Prozess zur Erlangung des Erbscheins
Ist der Erbenkreis ermittelt und die Person des Erben festgestellt, kann die zuständige Behörde (in der Regel ein Notar oder Friedensrichter) den betreffenden Personen den Erbschein ausstellen.
Es ist zu beachten, dass die zuständige Behörde die Ausstellung des Erbscheins an die eingesetzten Erben verweigern muss, wenn deren Rechte ausdrücklich gemäß demKunst. 559 ccm.
Nach der Zustellung wird der Erbschein devient un offizielles Dokument die für Verfahren im Zusammenhang mit der Erbfolge genutzt werden können.
Dabei ist zu beachten, dass im Erbschein zwar alle erbberechtigten Personen genannt werden, jedoch keine Angaben dazu gemacht werden, wie das Erbe verteilt werden soll.
Der Erbschein berechtigt die Erben zudem nicht dazu, über die zum Nachlass gehörenden Vermögenswerte oder Konten allein zu verfügen. So sind etwa bei einer Ablehnung durch einen Erben die anderen Erben nicht handlungsberechtigt, was gewisse Situationen lähmen kann. Deshalb ist es ratsam, in Ihrem Testament festzulegen ein Testamentsvollstreckeroder eine Person, die mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragt ist.