Wenn Sie kein Testament errichten, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass Ihr Nachlass in einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge an Ihre gesetzlichen Erben weitergegeben wird.
am meisten
1. Identifizieren Sie die Vermögenswerte, die Gegenstand Ihrer Erbschaft sein werden
2. Um Ihr Eigentum nach Ihren Wünschen zu verteilen
3. Zum Schutz Ihrer Erben, insbesondere Ihres Ehepartners
4. Einen Testamentsvollstrecker ernennen
5. Konflikte reduzieren
5 Gründe, in der Schweiz ein Testament zu machen
An erster Stelle, wenn Sie Kinder oder Enkel haben, Ihr Erbe wird zwischen Ihren Nachkommen und Ihrem Partner aufgeteilt.
Wenn Sie keine Kinder oder Enkel haben, Ihr Erbe wird zwischen Ihrem Partner und Ihren Eltern bzw., sofern diese verstorben sind, Ihren Geschwistern bzw. deren Nachkommen aufgeteilt.
Wenn Sie keine nahen Verwandten haben, von Ihren Eltern oder Großeltern, geht Ihr Erbe vollständig an Ihren Partner.
Schließlich, in Abwesenheit eines Partners, Ihr Erbe fällt an den Kanton zurück oder an die Gemeinde Ihres letzten Wohnsitzes.
Daraus folgt, dass ohne Testament beispielsweise Ihre Enkel oder Ihr Partner nicht Ihre Erben sind. Deshalb ist das Verfassen eines Testaments unabdingbar, wenn Sie selbst über Ihre Erben bestimmen möchten.
Auch wenn Sie kein Testament errichten, liegt es an Ihren Erben, die Aufteilung des Nachlasses zu vereinbaren. Das Gesetz sieht lediglich Erbanteile vor, ohne jedoch festzulegen, wie diese verteilt werden sollen. Dies kann für Ihre Erben beispielsweise bei der Aufteilung von Immobilien zu erheblichen Konflikten oder schlicht zu Schwierigkeiten führen.
Deshalb ist es wichtig, ein Testament zu verfassen, das Ihnen Folgendes ermöglicht:
1. Identifizieren Sie die Vermögenswerte, die Gegenstand Ihrer Erbschaft sein werden
Um sicherzustellen, dass Ihre Angehörigen auch tatsächlich Zugriff auf Ihr Eigentum haben, nennen Sie Ihr Vermögen. Es kommt tatsächlich häufig vor, dass die Erben im Erbfall Schwierigkeiten haben, das Vermögen des Verstorbenen zu identifizieren und festzustellen, wo es sich befand (cryptomonnaies, Darlehen an Dritte, Auslandskonten usw.).
2. Um Ihr Eigentum nach Ihren Wünschen zu verteilen
Mit einem Testament können Sie Erben bestimmen, das heißt Erben benennen oder Vermächtnisse zu Gunsten von Angehörigen oder Ihnen nahestehenden Institutionen erteilen.
3. Zum Schutz Ihrer Erben, insbesondere Ihres Ehepartners
Das Erbrecht bietet Ihnen Möglichkeiten für Bevorzugen Sie Ihren Ehepartner so weit wie möglich, indem Sie ihm beispielsweise den Nießbrauch an einem Teil Ihres Nachlasses überlassen oder ihm Ihren gesamten verfügbaren Anteil zusprechen.
4. Einen Testamentsvollstrecker ernennen
In einem Testament haben Sie die Möglichkeit, eine Vertrauensperson mit der Verwaltung Ihres Nachlasses zu benennen. Die benannte Person ist dafür verantwortlich, dass Ihre Wünsche respektiert werden und den Prozess für Ihre Erben zu erleichtern.
5. Konflikte reduzieren
Durch die klare Angabe Ihrer Wünsche das Risiko von Erbenstreitigkeiten verringern. Ein gut formuliertes Testament trägt durch die Festlegung klarer und präziser Anweisungen dazu bei, Familienkonflikte zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Verfassen eines Testaments ein wichtiger Schritt der Voraussicht ist. Mit diesem können Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille respektiert wird und Ihre Angehörigen geschützt sind.
Es ist daher ein wertvolles Instrument, um Unsicherheiten und mögliche Konflikte zu vermeiden und so einen reibungslosen Übergang gemäß Ihren Wünschen zu gewährleisten.