Erbschaft im Wallis: Was Sie für die Organisation Ihrer Nachlassübertragung wissen müssen.


Einführung

Der Kanton Wallis weist einige Besonderheiten auf, die in Erbschaftsangelegenheiten besondere Beachtung erfordern. Im Kanton gibt es eine beträchtliche Anzahl von Zweitwohnsitzen, Familienimmobilien und landwirtschaftlichen Betrieben sowie Weinbaubetrieben, deren Übertragung regelmäßig komplexe Rechtsfragen aufwirft.

Obwohl die materiellen Erbschaftsregeln im Schweizer Bundesrecht festgelegt sind, können die steuerlichen und vermögensrechtlichen Folgen eines Todesfalls je nach Zusammensetzung des Nachlasses und dem Standort der Vermögenswerte erheblich variieren.

Mangelnde Planung kann zu Situationen führen, die der Verstorbene vermutlich nicht gewollt hätte: verlängertes gemeinsames Eigentum zwischen den Erben, Schwierigkeiten bei der Übertragung eines Familienchalets, eine erhebliche Steuerbelastung für einen zusammenlebenden Partner oder sogar der erzwungene Verkauf von Immobilien zur Finanzierung von Entschädigungszahlungen oder Erbschaftssteuern.

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1. Im Wallis geltende Erbschaftsregeln

Wie im Rest der Schweiz unterliegen Erbschaften dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch.

Die Regeln sind daher identisch, egal ob Sie in Sion, Sierre, Martigny, Monthey, Brig, Visp oder in einer anderen Gemeinde des Kantons wohnen.

Mangels eines Testaments oder einer Erbvereinbarung bestimmt das Gesetz selbst die Erben und ihre jeweiligen Rechte.

Die gesetzlichen Erben werden in folgender Reihenfolge aufgerufen:

  • Nachkommen (Kinder, Enkelkinder);
  • Eltern und deren Nachkommen (Brüder und Schwestern, Neffen und Nichten);
  • Großeltern und deren Nachkommen.

Der überlebende Ehegatte erbt gemeinsam mit diesen verschiedenen Ordnungen nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.


2. Erbrechte seit der Reform von 2023

Seit dem 1. Januar 2023 stärkt das Schweizer Erbrecht die Freiheit, über sein Vermögen zu verfügen.

Heute :

  • Den Nachkommen steht ein reservierter Anteil zu, der der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils entspricht;
  • Der überlebende Ehegatte hat ebenfalls eine Reserve in Höhe der Hälfte seines gesetzlichen Anteils;
  • Die Eltern haben keinerlei Erbansprüche mehr.

Diese Entwicklung hat den verfügbaren Anteil erhöht, also den Teil des Nachlasses, den jede Person frei in ihrem Testament vermachen kann. Diese Freiheit ermöglicht es insbesondere, einen Partner, einen Schwiegersohn oder eine Schwiegertochter, einen Freund, einen Verein oder eine Stiftung zu begünstigen.

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3. Zweitwohnungen und Ferienhäuser: eine häufige Quelle von Schwierigkeiten

Im Wallis gibt es eine beachtliche Dichte an Zweitwohnungen in der Schweiz. Viele Chalets und Bergappartements befinden sich seit mehreren Generationen im Besitz derselben Familie.

Nach dem Tod des Eigentümers werden diese Vermögenswerte oft zu einem Streitpunkt unter den Erben. Manche möchten die Immobilie aus sentimentalen Gründen behalten, während andere sie lieber verkaufen, um ihren Erbteil in bar zu erhalten.

Wenn mehrere Erben Miteigentümer eines Chalets oder einer Wohnung werden, entsteht automatisch eine Situation des Miteigentums. Wichtige Entscheidungen müssen dann gemeinsam getroffen werden, was schnell schwierig werden kann, wenn die Interessen auseinandergehen.

Eine angemessene Nachlassplanung ermöglicht insbesondere:

  • das Eigentum einem bestimmten Erben zuzuweisen;
  • um festzulegen, wie eine mögliche Entschädigungszahlung berechnet wird;
  • eine familiäre Miteigentümerschaft zu organisieren;
  • oder um die Bedingungen für einen zukünftigen Verkauf festzulegen.

Diese Fragen sollten rechtzeitig vor der Eröffnung des Nachlassverfahrens geklärt werden, insbesondere wenn es sich bei der Immobilie um einen bedeutenden Teil des Familienvermögens handelt.


Ihr Chalet oder Ihre Immobilie im Erbe

Im Wallis kann der von der kantonalen Verwaltung einbehaltene Steuerwert erheblich vom Marktwert abweichen – mit direkten Folgen für die Erbschaftssteuer und die Aufteilung unter den Erben.

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4. Übertragung von landwirtschaftlichen und weinbaulichen Gütern

Das Wallis beherbergt das größte Weinbaugebiet der Schweiz sowie eine beträchtliche Anzahl von Familienbetrieben.

Die Übertragung dieser Vermögenswerte unterliegt besonderen Regeln. In bestimmten Fällen wird nicht der Marktwert, sondern der landwirtschaftliche Ertragswert herangezogen. Dieser Unterschied kann erhebliche Auswirkungen auf die Aufteilung des Vermögens unter den Erben haben.

Das ländliche Bodenrecht sieht außerdem verschiedene Mechanismen vor, die die Fortführung landwirtschaftlicher oder weinbaulicher Betriebe fördern sollen.

Die Übertragung eines Familienbesitzes erfordert in der Regel eine individuelle Analyse, um Konflikte oder unerwartete finanzielle Folgen zu vermeiden.


5. Zusammenleben und Patchworkfamilien

Das Zusammenleben ohne Trauschein ist in der Schweiz weit verbreitet, wird aber erbrechtlich nur unzureichend geschützt. Im Wallis, wie im Rest des Landes, ist der Partner in einer Lebensgemeinschaft kein gesetzlicher Erbe. Ohne Testament erbt er nichts.

Diese Situation kann besonders problematisch sein, wenn das Familienheim nur einem Partner gehört, wenn Kinder aus einer früheren Beziehung vorhanden sind oder wenn das Paar gemeinsam zur Finanzierung einer Immobilie beigetragen hat.

Ein Testament ermöglicht es Ihnen, Ihren überlebenden Partner im Rahmen Ihres verfügbaren Vermögens abzusichern. Bei einem größeren Vermögen oder komplexen Familienverhältnissen kann eine detailliertere Planung erforderlich sein.


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Ohne Testament erbt Ihr Partner nichts. Mit Testament kann er zwar erben, muss aber mit bis zu 45 % Steuern rechnen.

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6. Erbschaftsteuer im Kanton Wallis

Das Wallis gehört zu den französischsprachigen Kantonen mit vergleichsweise günstigen Erbschaftsteuergesetzen. Der überlebende Ehepartner und die Nachkommen sind vollständig von der Erbschaftsteuer befreit. Übertragungen an Geschwister, Neffen und Nichten, Lebenspartner oder Dritte können jedoch steuerpflichtig sein.

Die tatsächlich zu zahlende Summe hängt von der Verwandtschaft, dem Wert der übertragenen Vermögenswerte, der jeweiligen Gemeinde und den anfallenden kommunalen Zusatzsteuern ab. Es wird generell empfohlen, die steuerlichen Folgen vor jeder Nachlassplanung zu prüfen.


Überblick — Erbschaftsteuer im Wallis nach Begünstigten

NutznießerBefreitGesamtrichtungsrate
Ehepartner/eingetragener Partner✅ Jawohl-
Kinder, Enkelkinder, Urenkel✅ Jawohl-
Eltern✅ Jawohl-
Brüder und Schwestern❌ Nein5% zu 12%
Onkel, Tanten, Neffen, Nichten❌ Nein10% zu 22%
Andere Familienmitglieder❌ Nein20% zu 40%
Unverheirateter Partner❌ Nein25% zu 45%
Freunde, Bekannte, Dritte❌ Nein25% zu 45%
Nichtregierungsorganisationen / gemeinnützige Organisationen✅ Jawohl-

Richtwerte inklusive zusätzlicher Gemeindegebühren. Sie variieren je nach Erbschaftsbetrag und Gemeinde des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen – Sion, Sierre, Martigny, Monthey, Verbier, Zermatt, Crans-Montana usw.


Details im Profil

Hinterbliebener Ehepartner, Kinder und Eltern Vollständige Befreiung ohne Begrenzung des Betrags, vorbehaltlich der Fälle, in denen es sich um Vermögenswerte im Ausland oder in einem anderen Kanton handelt.

Brüder und Schwestern

  • Bis zu CHF 500.000: zwischen 5% und 8%
  • Zwischen CHF 500.000 und CHF 1.000.000: zwischen 7% und 10%
  • Über CHF 1.000.000: zwischen 9% und 12%

Onkel, Tanten, Neffen, Nichten

  • Bis zu CHF 500.000: zwischen 10% und 15%
  • Zwischen CHF 500.000 und CHF 1.000.000: zwischen 13% und 18%
  • Über CHF 1.000.000: zwischen 16% und 22%

Andere Familienmitglieder

  • Bis zu CHF 500.000: zwischen 20% und 30%
  • Zwischen CHF 500.000 und CHF 1.000.000: zwischen 25% und 35%
  • Über CHF 1.000.000: zwischen 30% und 40%

Partner, Freunde, Dritte

  • Bis zu CHF 500.000: zwischen 25% und 35%
  • Zwischen CHF 500.000 und CHF 1.000.000: zwischen 30% und 40%
  • Über CHF 1.000.000: zwischen 35% und 45%

Ein Partner, der ein Chalet in Verbier im Wert von 800.000 CHF erbt, muss unter Umständen mit einer Erbschaftssteuer zwischen 240.000 CHF und 320.000 CHF rechnen. Diese Steuersätze sind zwar deutlich niedriger als in Genf oder im Kanton Waadt, könnten aber dennoch den Verkauf der Immobilie ohne vorherige Ankündigung erforderlich machen.

Gemeinnützige Organisationen

Vollständig befreit, sofern sie einem öffentlichen Zweck dienen, ihren Hauptsitz in der Schweiz haben und von einer Steuerbefreiung auf Gewinne profitieren.

Eine individuelle Analyse wird häufig empfohlen, wenn es um bedeutende Immobilienvermögen geht oder wenn der Begünstigte nicht zum unmittelbaren Familienkreis gehört.

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7. Internationale Erbfolgen und Auswanderer

Im Wallis leben viele Immobilieneigentümer, die ihren Wohnsitz in anderen Kantonen oder im Ausland haben. Es ist nicht ungewöhnlich, dass eine Erbschaft Verbindungen zu mehreren Rechtsordnungen aufweist: ein Chalet im Wallis, ein Hauptwohnsitz in einem anderen Kanton, Erben mit Wohnsitz im Ausland und Vermögenswerte in Frankreich, Italien oder einem anderen Land.

In solchen Fällen müssen Fragen des internationalen Privatrechts und der interkantonalen Besteuerung sorgfältig geprüft werden. Die anwendbaren Regeln können je nach Staatsangehörigkeit, Wohnsitz des Verstorbenen und dem Standort des Vermögens variieren.

Immobilien im Wallis unterliegen grundsätzlich der Wallis-Erbschaftsteuer, selbst wenn der Verstorbene seinen Wohnsitz in einem anderen Kanton hatte. Eine frühzeitige Planung hilft oft, langwierige und kostspielige Verfahren für die Erben zu vermeiden.


8. Wie organisiert man seine Nachfolge effektiv im Wallis?

Nachlassplanung beschränkt sich nicht nur auf das Verfassen eines Testaments. Ein umfassender Ansatz beinhaltet in der Regel die Ermittlung der gesetzlichen Erben, die Berechnung der Pflichtteilsansprüche, die Analyse des ehelichen Güterstands, die Bewertung von Immobilienvermögen und die Prüfung der steuerlichen Auswirkungen.

Je nach Situation können verschiedene Instrumente in Betracht gezogen werden:

  • holographisches oder authentisches Testament;
  • Erbschaftsvertrag;
  • Spende unter Lebenden;
  • Nießbrauch;
  • Ernennung eines Testamentsvollstreckers;
  • Mandat aufgrund von Geschäftsunfähigkeit;
  • Patientenverfügungen.


Hier sind die 6 Schritte, die Sie befolgen sollten, um Ihre Nachfolge im Kanton Wallis zu regeln:

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Schritt 3 – Ihr Testament verfassen

In der Schweiz ist ein handschriftliches Testament (vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben) ohne notarielle Beglaubigung rechtsgültig. Unser Generator führt Sie durch 10 Schritte: Benennung der Erben, Festlegung von Vermächtnissen, Vermächtnissen an gemeinnützige Organisationen und Ernennung des Testamentsvollstreckers.

Schritt 4 – Ihr Leben schützen

Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre medizinischen Wünsche festlegen, falls Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen zu treffen. Eine Vorsorgevollmacht benennt die Person, die Ihre Angelegenheiten regelt, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese beiden Dokumente sind zwar vom Testament zu unterscheiden, aber gleichermaßen wichtig.
Verfassen Sie meine Patientenverfügung
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Schritt 5 – Dokumente zentralisieren und sichern

Testamente, Eheverträge, Versicherungspolicen, Grundbucheinträge: Ihre Angehörigen müssen auf diese Dokumente zugreifen können. Unser digitaler Tresor ermöglicht Ihnen die sichere Aufbewahrung und die Festlegung der Zugriffsberechtigten.
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Schritt 6 – Ziehen Sie einen Fachmann hinzu.


Bei komplexen Sachverhalten – internationalem Vermögen, Patchworkfamilien, Unternehmen oder Schenkungen mit Vermögensteilung – ist die Beratung durch einen Notar oder Nachlassplaner unerlässlich. Wir vermitteln Ihnen Experten für Schweizer Recht.
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9. Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht im Kanton Waadt

Kann man im Wallis ein Testament ohne Notar errichten?

Ja. Ein handschriftliches Testament ist in der Schweiz gültig, sofern es vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben ist. Unser Generator hilft Ihnen, ein vollständiges Dokument zu erstellen, das Sie anschließend nur noch kopieren müssen.

Kann ein Kind enterbt werden?

Nein, außer in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen. Den Erben steht ein reservierter Anteil am Nachlass zu, der der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils entspricht.

Wird der Partner automatisch begünstigt?

Nein. Ohne Testament oder Erbschaftsvereinbarung hat ein Lebenspartner keine gesetzlichen Erbansprüche.

Was geschieht mit einem Familienchalet nach einem Todesfall?

Sofern im Testament nichts anderes bestimmt ist, fällt es in den Nachlass und gehört bis zur Aufteilung des Nachlasses gemeinschaftlich den Erben. Ohne vorher festgelegte Regeln kann dieses gemeinsame Eigentum jahrelang bestehen und erhebliche Konflikte hervorrufen.

Wo kann man sein Testament im Wallis aufbewahren?

Beim Friedensrichter in Ihrem Bezirk, in einem Notariat oder im digitalen Tresor von Legal Testa.

Was ist die Erbschaftserklärung im Wallis und welche Frist gilt?

Die Erbschaftsteuererklärung muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod beim kantonalen Finanzamt eingereicht werden. Sie listet sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen auf und dient als Grundlage für die Berechnung der anfallenden Steuern.

Ich besitze ein Chalet im Wallis, wohne aber in einem anderen Kanton: Welche Steuerregeln gelten?

Immobilien im Wallis unterliegen grundsätzlich der Wallis-Erbschaftsteuer, auch wenn der Verstorbene seinen Wohnsitz woanders hatte. Die Wallis-Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, erhebt die entsprechenden Steuern.


10. Fazit: Übernehmen Sie jetzt die Kontrolle.

Bei einer Erbschaft geht es um jede Person, die Vermögen, einen Ehepartner, Kinder oder Verwandte besitzt, die sie schützen möchte.

Im Wallis ist die Nachlassplanung aufgrund der häufigen Zweitwohnungen, des beträchtlichen Immobilienbesitzes und der landwirtschaftlichen oder weinbaulichen Betriebe besonders wichtig. Eine frühzeitige Auseinandersetzung damit kann viele Konflikte vermeiden und sicherstellen, dass Vermögenswerte gemäß den Wünschen des Erblassers übertragen werden.

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Und was dann? Denk auch an deine Beerdigung.

Die Planung Ihres Nachlasses entlastet Ihre Angehörigen von schwierigen Entscheidungen, die sonst überstürzt getroffen werden müssten. Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie die Art der Bestattung und deren Finanzierung im Voraus festlegen und Ihrer Familie so in der Trauerzeit eine zusätzliche emotionale und finanzielle Belastung ersparen.

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Legal Testa ist ein Online-Dienst zur Nachlassplanung. Er ersetzt jedoch nicht die Beratung durch einen Notar oder einen Fachanwalt in komplexen Fällen.