Der Verlust eines geliebten Menschen ist für die Familie bereits eine schwere Tortur. Wenn kein Plan von Nachfolge nicht geplant ist, kann dies zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Angehörigen führen. Um diese Konflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden, ist es wichtig, die Übertragung Ihres Vermögens richtig vorzubereiten.
am meisten
Planen Sie Ihre Nachfolge, indem Sie ein Testament schreiben
Nehmen Sie in Ihr Testament klare Regeln für die Aufteilung auf
Benennen Sie in Ihrem Testament einen Testamentsvollstrecker
Machen Sie deutlich, ob Sie zu Lebzeiten eine Spende tätigen
4 Tipps zur Vermeidung von Konflikten nach Ihrem Tod
In diesem Artikel geben wir Ihnen einige praktische Tipps zur Vorbeugung Streitigkeiten nach deinem Tod.
Planen Sie Ihre Nachfolge, indem Sie ein Testament schreiben
Einer der ersten Schritte zur Konfliktverhütung istNachfolge vorwegnehmen. Denken Sie jetzt darüber nach, wie Sie Ihr Vermögen aufteilen möchten zwischen Ihren Erben. Indem Sie sich die Zeit nehmen, ein Testament zu erstellen, können Sie Ihre Absichten klarstellen und das Risiko künftiger Missverständnisse verringern.
Nehmen Sie in Ihr Testament klare Regeln für die Aufteilung auf
Beachten Sie, dass es Ihren Erben obliegt, sich über die Aufteilung des Nachlasses zu einigen, wenn keine Erbschaftsbestimmungen vorliegen, die klar vorgeben, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll. Dies kann für Ihre Erben beispielsweise bei der Aufteilung von Immobilien zu erheblichen Konflikten oder schlicht zu Schwierigkeiten führen. Das Schweizer Gesetz legt zudem fest: Können sich die Erben untereinander nicht einigen, obliegt es dem Richter, das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Nachlasses unter den verschiedenen Erben aufzuteilen. Wir möchten auch klarstellen, dass in der Praxis, wenn die Erben keine Einigung erzielen können, der Richter Lose bilden und die Zuteilung dieser Lose per Losverfahren vornehmen muss. Wenn die Zusammenstellung mehrerer Lose nicht möglich ist, kann er außerdem den Verkauf der Waren im Wege einer Versteigerung anordnen.
Das Schweizer Gesetz erlaubt es Ihnen jedoch, in Ihrem Testament folgendes festzulegen: Freigaberegeln, indem Sie festlegen, welcher Nachlass an welchen Erben geht. Die Zuteilung des Vermögens an bestimmte Erben in Ihrem Testament darf allerdings nicht zu Lasten der Rücklagen der anderen Erben gehen.
Benennen Sie in Ihrem Testament einen Testamentsvollstrecker
Das Schweizer Recht bietet Ihnen die Möglichkeit, in Ihrem Testament einen Testamentsvollstrecker zu benennen, also eine Person (natürliche oder juristische), die dafür verantwortlich ist, dass Ihr letzter Wille respektiert wird.
Er ist derjenige, der den Nachlass verwaltet. Er begleicht Schulden, Erbschaften und sorgt für die Umsetzung etwaiger testamentarischer Verfügungen. Darüber hinaus ist er für die Vorbereitung der Nachlassaufteilung verantwortlich und schlägt Lösungen vor, die Gegenstand eines Kompromisses unter Ihren Erben sein können.
Sie können einen Angehörigen oder eine Fachkraft als Ihren Vertreter benennen. des Testamentsvollstreckers. Angesichts der Bedeutung dieser Funktion und der damit verbundenen Belastung empfiehlt es sich häufig, einen Fachmann zu benennen, der nicht nur über das notwendige Fachwissen verfügt, sondern auch über die Unabhängigkeit und Neutralität, die es allen Erben ermöglicht, die vorgeschlagenen Lösungen zu akzeptieren.
Machen Sie deutlich, ob Sie zu Lebzeiten eine Spende tätigen
Es ist üblich und normal, seine Kinder in bestimmten Lebensphasen durch Spenden oder die Gewährung anderer Vorteile zu unterstützen. Es ist wichtig sicherzustellen, dass diese Schenkungen zu Lebzeiten Sorgen Sie dafür, dass es nach Ihrem Tod nicht zu Konflikten zwischen Ihren Erben kommt.
Wenn Sie kein Testament errichtet haben, besteht gesetzlich die Vermutung, dass Zuwendungen an Nachkommen, die deren Existenz sichern sollen, der Erbschaftsmeldung unterliegen, sofern nichts anderes bestimmt ist. Einfache, übliche Geschenke sind hingegen nicht meldepflichtig. Konkret bedeutet das: Wenn Sie kein Testament errichtet haben, müssen Sie bei der Aufteilung Ihres Erbes etwaige Schenkungen an bestimmte Erben berücksichtigen.
Sie können jedoch durch Verfügung über die Todesursache, entscheiden, dass bestimmte Schenkungen nicht dem Erbschaftsbericht unterliegen. In der Praxis bedeutet dies, dass Ihren übrigen Erben die Möglichkeit genommen wird, beispielsweise eine Schenkung an einen Ihrer Nachkommen anzufechten, es sei denn, diese Schenkung würde zu einer Schädigung des Erbvorrats der übrigen Erben führen.
Wenn Sie möchten, dass eine Schenkung an einen Ihrer Erben bei Ihrem Nachlass berücksichtigt wird, ist es daher ratsam, dies von vornherein klarzustellen und im Zusammenhang mit dieser Schenkung einen sogenannten Meldeauftrag zu erstellen oder im Gegenteil in Ihrem Testament ausdrücklich eine Befreiung von der Meldepflicht vorzusehen.