Erbschaft im Kanton Waadt: Was Sie für die Organisation der Vermögensübertragung wissen müssen.
Einführung
Der Kanton Waadt zeichnet sich durch eine große Vielfalt an Vermögensverhältnissen aus. Von Immobilien im Genferseebecken über internationales Vermögen und im Ausland lebende Familien bis hin zu landwirtschaftlichen und Weingütern sowie der stetig steigenden Zahl von Paaren, die zusammenleben, gestalten sich Erbschaftsfragen oft komplexer als zunächst angenommen.
Viele Menschen haben jedoch keine besonderen Vorkehrungen getroffen. Fehlt ein Testament oder eine Erbvereinbarung, bestimmen die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches die Erben, ihre Rechte und die Bedingungen der Vermögensübertragung.
Diese rechtliche Lösung entspricht nicht unbedingt dem Willen des Verstorbenen. Insbesondere berücksichtigt sie nicht Partner, Stiefkinder, enge Freunde oder Organisationen, die man möglicherweise unterstützen möchte.
Die Nachlassplanung ermöglicht es Ihnen, die Übertragung Ihres Vermögens an Ihre persönliche und familiäre Situation anzupassen.
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1. Im Kanton Waadt geltende Erbregeln
Im Kanton Waadt gelten die Erbregeln des Schweizer Bundesrechts.
Egal ob Sie in Lausanne, Nyon, Morges, Yverdon-les-Bains, Vevey, Montreux oder anderswo im Kanton wohnen, es gelten die gleichen Grundsätze.
Fehlen Regelungen für den Todesfall, wird der Nachlass nach dem Gesetz geregelt.
Die gesetzlichen Erben werden in folgender Reihenfolge aufgerufen:
- Nachkommen (Kinder, Enkelkinder);
- Eltern und deren Nachkommen (Brüder und Schwestern, Neffen und Nichten);
- Großeltern und deren Nachkommen.
Der überlebende Ehegatte erbt gemeinsam mit diesen verschiedenen Ordnungen nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Erbrechte seit der Reform von 2023
Seit dem 1. Januar 2023 stärkt die Reform des Erbrechts die Freiheit, über sein Vermögen zu verfügen.
Die reservierten Teile des Anwesens sind nun wie folgt:
- Nachkommen: die Hälfte des gesetzlichen Anteils;
- überlebender Ehegatte: Hälfte des gesetzlichen Anteils;
- Eingetragene Gesellschafter: Hälfte des gesetzlichen Anteils.
Die Eltern profitieren nicht mehr von einem reservierten Anteil am Nachlass.
Diese Entwicklung hat den verfügbaren Anteil erhöht, also den Teil des Nachlasses, der frei an eine vom Erblasser gewählte Person oder Institution vergeben werden kann.
Diese Freiheit ermöglicht es insbesondere, Folgendes zu fördern:
- ein Partner;
- ein Schwiegersohn oder eine Schwiegertochter;
- ein enger Freund;
- eine Stiftung oder ein Verein;
- eine gemeinnützige Organisation.
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3. Zusammenleben und Patchworkfamilien
Das Zusammenleben ohne Trauschein ist im Kanton Waadt mittlerweile eine wichtige Realität.
Anders als oft angenommen, ist der überlebende Partner jedoch kein gesetzlicher Erbe.
Mangels eines Testaments oder einer Erbschaftsvereinbarung erhält er nichts aus dem Nachlass.
Diese Situation kann besonders problematisch sein, wenn:
- Das Paar lebt in einer Wohnung, die nur einem der beiden Partner gehört;
- Sie bauten im Laufe ihres gemeinsamen Lebens ein bedeutendes Immobilienportfolio auf;
- Kinder aus früheren Ehen sind anwesend.
Auch Patchworkfamilien stehen vor besonderen Herausforderungen. Das Schweizer Recht schützt leibliche und adoptierte Nachkommen, gewährt Stiefkindern jedoch kein automatisches Erbrecht.
Durch eine angemessene Planung können diese Situationen unter Wahrung der Erbansprüche organisiert werden.
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4. Immobilien und Vermögensübertragung
Im Kanton Waadt stellen Immobilien oft den Hauptbestandteil des Familienvermögens dar.
Ob :
- aus einer Wohnung in Lausanne;
- einer Villa an der Küste;
- eines Anwesens an der Riviera;
- eines einkommenserzielenden Gebäudes;
- oder ein Weinberg in Lavaux,
Die Übertragung dieser Vermögenswerte verdient besondere Beachtung.
Schwierigkeiten entstehen oft, wenn mehrere Erben unterschiedliche Lösungen wünschen:
- das Eigentum erhalten;
- Verkaufe es;
- Miete es;
- oder ihren Anteil in bar erhalten.
Nachlassplanung ermöglicht Ihnen Folgendes:
- Eigentum einem bestimmten Erben zuweisen;
- die Methoden zur Berechnung einer Ausgleichszahlung festzulegen;
- eine gemeinsame Eigentümerschaft organisieren;
- oder um die Bedingungen für einen zukünftigen Verkauf festzulegen.
Ihr Immobilienanteil in der Erbschaft
Im Kanton Waadt stellt Immobilienbesitz oft den größten Teil einer Erbschaft dar. Der von der kantonalen Verwaltung angesetzte Steuerwert kann erheblich vom tatsächlichen Marktwert abweichen – mit direkten Folgen für die berechnete Erbschaftsteuer und die Aufteilung des Vermögens unter den Erben.
Eine vorläufige Kostenschätzung ermöglicht es Ihnen, diese Probleme vorherzusehen und Ihre Planung entsprechend anzupassen.
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5. Landwirtschaftliche Nutzflächen und Weinbaugebiete
Der Kanton Waadt verfügt über ein bedeutendes landwirtschaftliches und weinbauliches Erbe, insbesondere in den Regionen Lavaux, Gros-de-Vaud und La Côte.
Für diese Grundstücke gelten besondere Bestimmungen, insbesondere solche, die sich auf das ländliche Grundstücksrecht beziehen.
Der bei der Übertragung berücksichtigte Wert kann vom Marktwert abweichen.
In bestimmten Fällen zielt das Gesetz darauf ab, die Fortführung des Geschäftsbetriebs durch einen Erben zu fördern.
Die Übertragung eines landwirtschaftlichen oder Weinguts erfordert in der Regel eine genaue Analyse, um Konflikte oder Ungleichgewichte zwischen den Erben zu vermeiden.
6. Internationale Erbfolgen und Auswanderer
Im Kanton Waadt leben zahlreiche ausländische Einwohner und internationale Familien.
Viele Erbschaften beinhalten daher grenzüberschreitende Elemente:
- Erben mit Wohnsitz im Ausland;
- Immobilien außerhalb der Schweiz;
- mehrere Nationalitäten;
- Konten oder Anlagen, die in mehreren Ländern gehalten werden.
In solchen Situationen können die Regeln des internationalen Privatrechts eine entscheidende Rolle spielen.
Das für die Erbschaft geltende Recht, die Zuständigkeit der Behörden und die Besteuerung können je nach den Umständen variieren.
Eine frühzeitige Planung ermöglicht es oft, die spätere Abwicklung des Nachlasses erheblich zu vereinfachen.
7. Erbschaftsbesteuerung im Kanton Waadt
Bei der Waadtländer Erbschaftssteuer werden die Erben nach ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen unterschieden.
Der überlebende Ehegatte und die Nachkommen sind von der Erbschaftssteuer befreit.
Steuern können jedoch fällig werden, wenn die Begünstigten:
- Geschwister;
- Neffen oder Nichten;
- zusammenlebende Partner;
- oder Dritte, mit denen keine familiäre Beziehung besteht.
Die tatsächlich geschuldete Summe hängt insbesondere von Folgendem ab:
- der Qualität des Begünstigten;
- des übermittelten Betrags;
- alle anwendbaren kommunalen Vorschriften;
- der Zusammensetzung des Erbes.
Bei bedeutenden Immobilienvermögenswerten empfiehlt es sich generell, die steuerlichen Auswirkungen vor jeglicher Nachlassplanung zu prüfen.
Überblick — Erbschaftsteuer im Kanton Waadt nach Begünstigten
| Nutznießer | Befreit | Gesamtrichtungsrate |
|---|---|---|
| Ehepartner/eingetragener Partner | ✅ Jawohl | - |
| Kinder, Enkelkinder, Urenkel | ✅ Jawohl | - |
| Eltern | ✅ Jawohl | - |
| Brüder und Schwestern | ❌ Nein | 10% zu 18% |
| Onkel, Tanten, Neffen, Nichten | ❌ Nein | 20% zu 30% |
| Andere Familienmitglieder | ❌ Nein | 35% zu 50% |
| Unverheirateter Partner | ❌ Nein | 40% zu 50% |
| Freunde, Bekannte, Dritte | ❌ Nein | 40% zu 50% |
| Nichtregierungsorganisationen / gemeinnützige Organisationen | ✅ Jawohl | - |
Die angegebenen Steuersätze beinhalten zusätzliche Gemeindesteuern. Sie variieren je nach Höhe der Erbschaft und der Gemeinde des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen – Lausanne, Nyon, Morges, Yverdon, Montreux, Renens, Prilly, Pully usw.
Details im Profil
Hinterbliebener Ehepartner, Kinder und Eltern Vollständige Befreiung ohne Begrenzung des Betrags, vorbehaltlich der Fälle, in denen es sich um Vermögenswerte im Ausland oder in einem anderen Kanton handelt.
Brüder und Schwestern
- Bis zu CHF 500.000: zwischen 10% und 13%
- Zwischen CHF 500.000 und CHF 1.000.000: zwischen 12% und 15%
- Über CHF 1.000.000: zwischen 14% und 18%
Onkel, Tanten, Neffen, Nichten
- Bis zu CHF 500.000: zwischen 20% und 24%
- Zwischen CHF 500.000 und CHF 1.000.000: zwischen 24% und 27%
- Über CHF 1.000.000: zwischen 27% und 30%
Andere Familienmitglieder
- Bis zu CHF 500.000: zwischen 35% und 42%
- Zwischen CHF 500.000 und CHF 1.000.000: zwischen 40% und 47%
- Über CHF 1.000.000: zwischen 45% und 50%
Partner, Freunde, Dritte
- Bis zu CHF 500.000: zwischen 40% und 45%
- Zwischen CHF 500.000 und CHF 1.000.000: zwischen 45% und 48%
- Über CHF 1.000.000: zwischen 48% und 50%
Ein Partner, der eine Lausanner Wohnung im Wert von 800.000 CHF erbt, könnte mit einer Erbschaftssteuer von über 360.000 CHF konfrontiert werden. Ohne vorherige Planung könnte dies ihn zum Verkauf der Immobilie zwingen.
Gemeinnützige Organisationen Vollständig befreit, sofern sie einem öffentlichen Zweck dienen, ihren Hauptsitz in der Schweiz haben und von einer Steuerbefreiung auf Gewinne profitieren.
Bei bedeutenden Immobilienvermögenswerten empfiehlt es sich generell, die steuerlichen Auswirkungen vor jeglicher Nachlassplanung zu prüfen.
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8. Wie organisiert man die Nachfolge in Waadt effektiv?
Das Verfassen eines Testaments ist oft ein wichtiger erster Schritt, aber nur ein Element der Nachlassplanung.
Eine gründliche Analyse umfasst im Allgemeinen Folgendes:
- die Ermittlung der gesetzlichen Erben;
- Analyse des ehelichen Güterstands;
- die Berechnung der reservierten Anteile eines Nachlasses;
- die Bewertung von Immobilienvermögen;
- die Prüfung der steuerlichen Folgen;
- Abstimmung mit anderen Instrumenten des sozialen Schutzes.
Je nach Situation können verschiedene Instrumente in Betracht gezogen werden:
- Wille;
- Erbschaftsvertrag;
- Spende;
- Nießbrauch;
- Ernennung eines Testamentsvollstreckers;
- Mandat aufgrund von Geschäftsunfähigkeit;
- Patientenverfügungen.
Hier sind die 6 Schritte, die Sie befolgen sollten, um Ihre Nachfolge im Kanton Waadt zu regeln:
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Schritt 3 – Ihr Testament verfassen
In der Schweiz ist ein handschriftliches Testament (vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben) ohne notarielle Beglaubigung rechtsgültig. Unser Generator führt Sie durch 10 Schritte: Benennung der Erben, Festlegung von Vermächtnissen, Vermächtnissen an gemeinnützige Organisationen und Ernennung des Testamentsvollstreckers.
Schritt 4 – Ihr Leben schützen
Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre medizinischen Wünsche festlegen, falls Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen zu treffen. Eine Vorsorgevollmacht benennt die Person, die Ihre Angelegenheiten regelt, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese beiden Dokumente sind zwar vom Testament zu unterscheiden, aber gleichermaßen wichtig.
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Schritt 5 – Dokumente zentralisieren und sichern
Testamente, Eheverträge, Versicherungspolicen, Grundbucheinträge: Ihre Angehörigen müssen auf diese Dokumente zugreifen können. Unser digitaler Tresor ermöglicht Ihnen die sichere Aufbewahrung und die Festlegung der Zugriffsberechtigten.
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Schritt 6 – Ziehen Sie einen Fachmann hinzu.
Bei komplexen Sachverhalten – internationalem Vermögen, Patchworkfamilien, Unternehmen oder Schenkungen mit Vermögensteilung – ist die Beratung durch einen Notar oder Nachlassplaner unerlässlich. Wir vermitteln Ihnen Experten für Schweizer Recht.
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9. Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht im Kanton Waadt
Kann man in Waadt ein Testament ohne Notar aufsetzen?
Ja. Ein holographisches Testament ist in der Schweiz gültig, sofern es vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben ist.
Kann ein Kind enterbt werden?
Prinzipiell nein. Die Nachkommen profitieren von einem ihnen vorbehaltenen Teil des Nachlasses, der der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils entspricht.
Wird der Partner automatisch begünstigt?
Nein. Ein Lebenspartner ist kein gesetzlicher Erbe und muss im Testament oder Erbvertrag bedacht werden.
Sollen im Ausland befindliche Vermögenswerte berücksichtigt werden?
Ja. Bei einer internationalen Erbschaft ist oft eine umfassende Analyse des gesamten Nachlasses erforderlich.
Wo soll ich mein Testament aufbewahren?
Das Testament kann insbesondere bei der zuständigen Behörde hinterlegt, bei einem Notar aufbewahrt oder in einem System registriert werden, das es ermöglicht, es nach dem Tod aufzufinden.
10. Übernehmen Sie jetzt die Kontrolle.
Erbschaft betrifft jeden, der über Vermögen verfügt oder seine Angehörigen absichern möchte.
Im Kanton Waadt ist die Nachlassplanung aufgrund des häufigen Vorhandenseins von beträchtlichen Immobilienvermögen, internationalen Familien und nichtehelichen Lebensgemeinschaften besonders sinnvoll.
Eine frühzeitige Planung kann dazu beitragen, oft kostspielige Schwierigkeiten zu vermeiden und einen Transfer nach eigenen Wünschen zu gewährleisten.
Das Testament ist im Allgemeinen der Ausgangspunkt für diesen Prozess, profitiert aber davon, Teil einer umfassenderen Familien- und Nachlassplanungsstrategie zu sein.
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Legal Testa ist ein Online-Dienst zur Nachlassplanung. Er ersetzt jedoch nicht die Beratung durch einen Notar oder einen Fachanwalt in komplexen Fällen.